KI-Kennzeichnung um Vertrauen gewinnen

Inhalte, die in Zuarbeit mit Large Language Modellen (KI) entstanden sind, kennzeichne ich mit einem KI-Icon. Keine Wasserzeichen, keine Kosmetik - nur klare Deklaration.

Transparenz wird im modernen Internet zunehmend wichtig. Seit 2. August 2026 verlangt Art. 50 des EU AI Act die Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten. Diese Seite erklärt, was Pflicht ist, was freiwillig bleibt und wie die Kennzeichnung auf dieser Website funktioniert.

Christopher Matt hält ein leuchtendes ki-icon als Leuchtschild in der Hand - Symbol für die KI-Deklarationspflicht
Anthropic Claude Logo - LLM, dessen KI-Inhalte mit KI-Icon deklariert werden
Google Gemini Logo - LLM, dessen KI-Inhalte mit KI-Icon deklariert werden
Kimi K3 Logo (Moonshot AI) - LLM, dessen KI-Inhalte mit KI-Icon deklariert werden
n8n Logo - Automatisierungs-Tool, KI-Workflows transparent deklariert

Die Deklaration ist keine Bürde, sondern ein Verkaufsargument.

Was gekennzeichnet werden muss:

Nicht jede KI-Nutzung ist deklarationspflichtig. Art. 50 zielt auf KI-generierte Inhalte, die täuschend echt wirken: komplett KI-geschriebene Texte und KI-Bilder deklarieren, Chatbots vor dem ersten Wort als KI-System ausweisen. KI als Recherche-Kollege mit menschlicher Endredaktion ist freiwillig - ich deklariere es trotzdem, das ist die Kollegen-Position.

Fakten statt Nebel: Was wirklich gilt

Weniger Abwarten. Mehr Klarheit.

EU AI Act, Art. 50 (Transparenzpflichten) gilt seit 2. August 2026: KI-generierte Inhalte - Text, Bild, Audio, Video - müssen als solche kenntlich gemacht werden (Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689). Die Schweiz kennt keine eigene KI-Kennzeichnungspflicht; massgeblich bleiben UWG und revDSG. Wer in die EU verkauft, rutscht über den Marktbezug in Art. 50 hinein. Die Deklaration ist in 30 Minuten umgesetzt - siehe die 4 Schritte unten.

matt-interfaces-webdesign-web-developer-schweiz-luzern-greppen-küssnacht-matt interfaces wordpress webdesign webdevelopment mediamatiker analytics google crawling big data dashboard erp matomo conversion tracking redsg 2024

KI-Inhalte kennzeichnen
in 4 Schritten

01
Inventur

Alle Seiten durchgehen und notieren, wo KI tatsächlich mitgeschrieben, gezeichnet oder geantwortet hat. Ehrlich zählen.

02
Entscheiden

Pflicht oder Kür? Art. 50 für EU-relevante Inhalte, freiwillige Deklaration für den Rest. Ein Kriterium pro Seite festhalten.

03
Kennzeichnen

Diskretes KI-icon ki-icon oder kurzen Hinweis direkt am Inhalt. Kein Wasserzeichen, kein Banner, keine Entschuldigung.

04
Dokumentieren

Impressum oder Datenschutzerklärung um einen Absatz zur KI-Nutzung ergänzen. Fertig.

Ein Versprechen für ehrliche Inhalte

Konkret deklarieren statt pauschal. Lieber eine verständliche Kennzeichnung pro Inhalt als generelle Intransparenz. Was ein Mensch geprüft und unterschrieben hat, ist menschlich verantwortet - und darf so klingen.

KI als Label deklariert

Keine Wasserzeichen-Show: Kennzeichnung ist Information, keine Abschreckung. Diskret, sichtbar, ehrlich.

Ohne Wasserzeichen

Alle Inhalte dieser Website, die in Zuarbeit mit Large Language Modellen entstanden sind, tragen ein KI-Icon ki-icon. So bleibt die Herkunft für Menschen und Maschinen lesbar.

Menschlich geprüft

Die Kennzeichnung folgt einem einfachen Prinzip: Information statt Kosmetik. Kein Banner, keine Entschuldigung, kein Kleingedrucktes.

Ressourcen sparen

Transparenz ist kein Compliance-Thema allein. Sie ist Haltung: Ich arbeite mit KI als Buddy - und sage das offen, Inhalt fuer Inhalt.

3 gute Gründe, KI-Inhalte sauber zu deklarieren

7 Fragen zur
KI-Deklarationspflicht

Gilt die Deklarationspflicht auch in der Schweiz?

Die Schweiz kennt keine eigene KI-Kennzeichnungspflicht. Wer in die EU verkauft oder dort wirbt, rutscht ueber den Marktbezug in Art. 50 des EU AI Act hinein. Auf der sicheren Seite ist, wer kennzeichnet.

Reicht ein Hinweis im Impressum?

Fuer die freiwillige Buddy-Deklaration ja. Fuer Art. 50 reicht das nicht: Die Kennzeichnung gehört direkt zum Inhalt, nicht in den Footer.

Muss ich KI-korrigierte Texte kennzeichnen?

Rechtlich nein, solange ein Mensch die Endredaktion traegt. Ich mache es trotzdem - das ist die Buddy-Position, nicht die Pflicht.

Was ist mit Chatbots?

Klare Pflicht: Vor dem ersten Wort muss erkennbar sein, dass ein KI-System antwortet (Art. 50 Abs. 1 EU AI Act). Ein Satz im Chat-Fenster genuegt.

KI-Bilder aus Midjourney und Co.?

Bei EU-Bezug: ja, kennzeichnen. Echte Fotos und Screenshots sind keine KI-generierten Inhalte und bleiben unmarkiert.

Welche Strafen drohen?

Der AI Act sieht empfindliche Bussen vor. Konkrete Betraege haengen vom Verstoß ab - entscheidend ist: Die Kennzeichnung kostet 30 Minuten, das Risiko deutlich mehr.

Wie deklariere ich technisch?

Ki-icon oder Kurzhinweis direkt am Inhalt, plus ein Absatz im Impressum. Auf dieser Website sehen Sie das Muster live: Inhalte mit KI-Zuarbeit tragen ein ki-icon.

Unsicher, was Sie
deklarieren müssen?

Schicken Sie mir Website als URL. Sie erhalten eine konkrete Antwort: was Pflicht ist, was freiwillig bleibt und wie die Kennzeichnung diskret aussieht. Unverbindlich, auf Deutsch.